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CBAM

Verordnung (EU) 2023/956

Information für unsere Kunden: CBAM-Kosten (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Im Zuge der schrittweisen Einführung des europäischen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sind alle Unternehmen, die bestimmte Waren in die EU importieren, gesetzlich verpflichtet, CO₂-Ausgleichszahlungen für die außerhalb der EU entstehenden CO₂-Emissionen zu leisten. Diese Zahlungen orientieren sich an der Tonnage der importierten Ware und den daraus resultierenden CO₂-Belastungen.

Diese Regelung dient dem Klimaschutz und soll sicherstellen, dass CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung von Produkten außerhalb der EU entstehen, angemessen berücksichtigt werden. Sie bringt jedoch aktuell noch erhebliche Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung und in der finanziellen Bewertung mit sich.

Importeure müssen für bestimmte, energie- und CO₂-intensive Produkte, die in die EU eingeführt werden, den CO₂-Ausstoß der Produktion nachweisen und bezahlen – ähnlich wie EU-Produzenten im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS).

Da die konkreten, verifizierten Emissionsdaten derzeit noch nicht ermittelt werden können und bislang nicht feststeht, welche Stellen künftig für die Verifizierung akkreditiert werden beziehungsweise, ob eine vollständige Verifizierung aller relevanten Daten überhaupt möglich sein wird, besteht derzeit eine erhebliche Ungewissheit.

Vor diesem Hintergrund bleibt uns nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben, sondern auch mangels verfügbarer Alternativen keine andere Möglichkeit, als die von der EU-Kommission vorgegebenen Standardwerte als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Diese dienen als verbindliche Basis, bis eine präzisere und verifizierte Datengrundlage zur Verfügung steht.

KPO arbeitet intensiv daran, langfristig verifizierte Emissionswerte bereitzustellen. Dies könnte – sofern künftig keine Standardwerte mehr verwendet werden müssen und die CO₂-Bepreisung auf heutigem Niveau bleibt – zu günstigeren Konditionen führen. Auch in diesem Punkt bestehen jedoch Unsicherheiten, da derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Kosten für CO₂-Zertifikate künftig entwickeln werden und ob eine durchgängige Verifizierung der gesamten Lieferkette möglich sein wird.

Darüber hinaus müssen wir darauf hinweisen, dass für das Berichtsjahr 2026 die entsprechenden CBAM-Zertifikate erst im Jahr 2027 zu aktuell noch unbekannten Zertifikatskosten erworben werden müssen. Auch dies stellt eine weitere finanzielle Unwägbarkeit dar, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht beeinflussen können.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund dieser Rahmenbedingungen und gesetzlichen Verpflichtungen gezwungen sind, die aktuell noch nicht genau absehbaren CBAM-Kosten auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands an unsere Kunden weiterzugeben.

Selbstverständlich setzen wir alles daran, die Situation laufend zu beobachten, alle Entwicklungen transparent zu kommunizieren und für unsere Kunden stets das wirtschaftlich bestmögliche und gesetzeskonforme Ergebnis zu erzielen.

Unser Ziel bleibt es, Ihnen auch in diesem komplexen Umfeld höchste Verlässlichkeit, Klarheit und partnerschaftliche Zusammenarbeit zu bieten.